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Das Presse-, Persönlichkeits-
und Bildnisrecht schützt
Unternehmen, Prominente/Künstler und Privatpersonen
vor einer unberechtigten oder unzulässigen
Wort-, Bild- und Tonberichterstattung
in der Presse und den Medien TV, Radio, Print
oder Internet.
Im Bereich des Presserechts ist
die Kanzlei Kötz kompetenter Partner, Strategien
bereits zur Abwehr negativer Berichterstattung
zu entwickeln bzw. bei Bedarf Ansprüche
geltend zu machen und durchzusetzen:
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Unterlassung |
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Gegendarstellung |
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Widerruf /
Richtigstellung |
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Schadensersatz
/ Schmerzensgeld |
Der Anspruch an sich führt nicht automatisch
zu einer Geltendmachung. Die Kanzlei versteht
sich als neutraler Ratgeber ihrer Mandanten und
prüft fallspezifisch, inwieweit die Durchsetzung
eines Anspruchs überhaupt sinnvoll ist und
ob nicht dadurch mehr Pressewirbel verursacht
wird als tatsächlich der Sachlage dienlich
ist.
Außerdem unterstützt die Kanzlei Medienunternehmen
wie z.B. Verlage bereits vor einer Veröffentlichung
über die zulässige Art der Berichterstattung.
Im Bereich des Persönlichkeitsrechts
sind viele Rechtsverletzungen denkbar, so z.B.
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unwahre
Berichterstattung |
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Paparazzi-Fotos
von Prominenten |
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unerlaubte
Bildverwendung, z.B. von Fotomodellen oder
Privatpersonen |
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u.v.m. |
Und selbst der normale Bürger kann in die
Schlagzeilen geraten, wenn Dinge
des täglichen Lebens, z.B. ein Streit am
Arbeitsplatz oder mit dem Nachbarn, ein Unfall
oder ein Lotto-Gewinn, plötzlich ungewollt
in die Öffentlichkeit gelangen.
Zusätzlich gibt es den umgekehrten Fall,
wenn ein rechtlich unerfahrener Bürger plötzlich
zum Abmahnopfer wird, weil er
aus Unkenntnis der Rechtslage eine Rechtsverletzung
begangen hat.
Die Kanzlei ist auf solche Fälle spezialisiert.
Sie berät und betreut ihre Mandanten umfassend
zu allen Rechtsfragen und sichert ihre Rechte
durch geeignete Maßnahmen.
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