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Die Kanzlei Kötz ist führend
im Bereich des Internetrechts und hat sich hier
bundesweit und international einen Namen gemacht.
Ein Schwerpunkt ist die zivilrechtliche
Verfolgung und Ahndung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
durch Verwendung von Bildnissen (Fotos) im Internet
und in Printmedien.
Bildnisse sind Personenabbildungen aller Art,
z.B. zufällig aufgenommene Fotos einer Privatperson
oder entstandene Bilder eines Models im Rahmen
eines Foto-Shootings. Ohne Einwilligung der abgebildeten
Person, z.B. durch einen Vertrag, dürfen
diese Bildnisse i.d.R. in keinem Medium verwendet
werden.
Die Kanzlei berät daher Models, Personen
des öffentlichen Lebens, Agenturen und Fotografen
in den Bereichen
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Vertragsgestaltung
und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen,
z.B. Management- und Agenturverträge |
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Schutzmaßnahmen
vor unerlaubter Bildnisverwendung |
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Ahndung
von Persönlichkeitsrechtsverletzungen |
Des Weiteren berät und vertritt sie Unternehmen
bei allen das Internet betreffenden Rechtsfragen,
wie z.B.: |
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Gestaltung
von Verträgen, z.B AGB für Webshops |
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Verwendung
von Bildmaterial |
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Ahndung
von Rechtsverletzungen, wenn z.B. schädliche
Informationen über das Internet verbreitet
werden |
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| Impressum
. Sitemap |
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