Das Honorar des Mandats richtet
sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
In vielen Fällen wird gemeinsam ein spezieller
Stundensatz festgelegt. Je nach Einzelfall ist
es selbstverständlich auch möglich,
ein Pauschalhonorar zu vereinbaren bzw. einen
Beratungsvertrag mit der Kanzlei abzuschließen.
Die Kanzlei berät Sie gerne in Ihrem speziellen
Fall und entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine individuelle
Lösung.
Nicht realisierbar ist eine kostenlose Rechtsberatung,
da diese aufgrund standes- und wettbewerbsrechtlicher
Vorschriften untersagt ist.
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