Spezialkanzlei für Internetrecht. Medienrecht. Gewerblicher Rechtsschutz. Medienrecht. Wettbewerbsrecht.
Honorar
Das Honorar des Mandats richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

In vielen Fällen wird gemeinsam ein spezieller Stundensatz festgelegt. Je nach Einzelfall ist es selbstverständlich auch möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren bzw. einen Beratungsvertrag mit der Kanzlei abzuschließen.

Die Kanzlei berät Sie gerne in Ihrem speziellen Fall und entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung.

Nicht realisierbar ist eine kostenlose Rechtsberatung, da diese aufgrund standes- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften untersagt ist.


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